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 Die Wahl
Die Wahl 2018 wird als allgemeine Briefwahl durchgeführt, das heißt alle Wahlberechtigten erhalten per Post ihre Wahlunterlagen und können damit per Briefwahl oder im Wahllokal vor Ort ihre Stimmen abgeben.
Die abzugebenden Stimmen richten sich nach der Zahl, der zu wählenden Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen. Anders als auf politischer Ebene gibt es keine Häufelung der Stimmen und auch keine Listenwahl.
Pro Kandidat oder Kandidatin kann nur eine Stimme abgegeben werden.
Wer darf wählen?
Jedes Gemeindeglied ab 14 Jahren, wenn er bzw. sie konfirmiert ist. Sonst ab 16 Jahren. Das Wahlalter ist auf 14 festgelegt, weil unsere Jugendlichen mit der Konfirmation alle Rechte und Pflichten bekommen. Und zu den Rechten gehört eben auch das demokratische Recht zu wählen. Wählbar ist man/frau ab 18 Jahren, eine Berufung ist bereits ab 16 Jahren möglich.
Wegweiser für die Briefwahl
Evang.-Luth. Landeskirche, K.-von-Bora-Str. 11-13, 80333 München 2103-113892- / 522
Herrn
Max Mustermann Musterstraße 12 12345 Musterstadt
Sehr geehrter Herr Mustermann,
am 21. Oktober 2018 wählen wir in den Gemeinden unserer bayerischen Landeskirche die neuen Kirchenvorstände. Sie können mitentscheiden, wer in den nächsten sechs Jahren die Schwerpunkte im Leben Ihrer Gemeinde bestimmt. Lassen Sie sich diese Möglichkeit nicht entgehen! Entscheiden Sie mit! Ob am Wahltag oder vorher über Briefwahl – die Unter- lagen dafür erhalten Sie jetzt.
Die Kirchenvorstandswahlen stehen unter dem Motto: „Ich glaub. Ich wähl.“ Glaube und Wahl haben eine Menge mit- einander zu tun, nicht nur am Wahltag. Wir Evangelischen sind traditionell stolz darauf, als mündige Christen unsere Vorstellungen von verantwortungsvoll gelebtem Glauben aktiv umzusetzen – sei es im privaten Umfeld, in der Gemeinde oder in der Gesellschaft insgesamt.
Auch die Wahl des Kirchenvorstands ist eine solche Möglichkeit, mitzubestimmen und mitzugestalten. Nutzen Sie sie – gerade jetzt, in einer Phase, in der wir in einem breit angelegten Prozess darüber befinden, wie sich unsere Kirche für die nächsten Jahre aufstellen und welchen Schwerpunkten sie sich widmen soll.
Wenn Sie Fragen zur Wahl haben, sprechen Sie gerne Ihre Pfarrerin bzw. Ihren Pfarrer an. Oder informieren Sie sich im Internet: Auf unserer Webseite www.kirchenvorstand-bayern.de finden Sie alle wichtigen Informationen.
Herzliche Grüße und Gottes Segen
Dr. Annekathrin Preidel Dr. Heinrich Bedford-Strohm Präsidentin der Landessynode Landesbischof
WAHLAUSWEIS
für die Wahl des Kirchenvorstands
Wahlberechtigtenverzeichnis-Nummer: AB123456 Musterhausen
Max Mustermann, Sodaweg 15, 12345 Musterhausen
Am 21. Oktober wird der neue Kirchenvorstand gewählt. Entscheiden Sie mit. Bringen Sie diesen Ausweis zur Wahl mit oder nutzen Sie die beiliegenden Unterlagen zur Briefwahl.
Evang.-Luth. Pfarramt KG Musterstadt Musterstraße 12 12345 Musterstadt
Kirchenvorstandswahl 2018
www.kirchenvorstand-bayern.de
ANTWORT
www.facebook.com/kirchenvorstandswahlen2018
Ihr Wahllokal: Gemeindehaus
Sodaweg 15
12345 Musterhausen 21.10.2018 10:00 - 15:00 Aula der Grundschule Lehrerstraße 25
12345 Musterhausen 21.10.2018 08:30 - 18:00
Altstadtradrennen des CVJM
Bereits zum 10. Mal beging am 27. Juli 2018 der CVJM Leuters- hausen sein Benefiz-Altstadtradrennen. Begeistertes Fazit: „Es war eine super Veranstaltung mit genialer Stimmung." Der Erlös trägt zum Aufbau eines Familienzentrums in der philippinischen Stadt Cebu bei; hier engagieren sich Harald Rauch und sein Team von „Christ for Asia“ besonders für Straßenkinder. Ein großer Dank gilt allen Sponsoren, Zuschauern und Sportbegeisterten, ganz besonders auch den vielen Mitarbeitenden von BIKE Sport, Radio 8, Bauhof, Feuerwehr, Rotem Kreuz und dem Team vom CVJM- Leutershausen!
Das ökumenische Team
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Leutershausen
1 Stimmzettel ankreuzen und in den blauen Wahlumschlag stecken
Wahlumschlag
für die Kirchenvorstandswahlen 2018 2
Hinweis für die Briefwahl
1. Der ausgefüllte Stimmzettel wird in diesen blauen Wahlumschlag eingelegt.
2. Der blaue Wahlumschlag wird verschlossen.
3. Wahlausweis und dieser blaue Wahlumschlag werden zur Aufgabe bei der Post
in den weißen Umschlag eingelegt, der verschlossen, adressiert und frankiert wird. 4. Wahlausweis und Wahlumschlag müssen entweder dem zuständigen Pfarramt
bis zum Beginn der Wahlhandlung übersandt oder innerhalb der Wahlzeit dem zuständigen Wahlausschuss im Wahlraum zugeleitet sein.
3 Wahlausweis abtrennen und in den Rücksende-
umschlag stecken
Rücksendeumschlag
Wahlumschlag in den Rücksendeumschlag stecken


















































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