Dekanat Leutershausen Newsfeed http://www.dekanat-leutershausen.de Dekanat Leutershausen Newsfeed de-de Copyright 2026 Dekanat Leutershausen rainer.horn@leutershausen-evangelisch.de s.diezinger@surfan-internet.de 2026-09-30 18:37:38 Der neue Gemeindebrief ist da http://www.dekanat-leutershausen.de/gemeinden/weissenkirchberg/#c14575 2026-09-30 18:32:46 Gemeindebrief September bis November 2026 http://www.dekanat-leutershausen.de/gemeinden/weissenkirchberg/gemeindebriefe/#c15089 2026-09-30 18:31:21 Gemeindebrief Juni bis August 2026 http://www.dekanat-leutershausen.de/gemeinden/weissenkirchberg/gemeindebriefe/#c15088 2026-09-30 18:22:25 Gemeindebrief März bis Mai 2026 http://www.dekanat-leutershausen.de/gemeinden/weissenkirchberg/gemeindebriefe/#c15087 2026-09-30 18:20:50 Gemeindebrief Dezember 2025 bis Februar 2026 http://www.dekanat-leutershausen.de/gemeinden/weissenkirchberg/gemeindebriefe/#c15086 2026-09-30 18:15:52 Gemeindebrief September bis November 2025 http://www.dekanat-leutershausen.de/gemeinden/weissenkirchberg/gemeindebriefe/#c15085 2026-09-30 17:56:06 Posaunenchor Weißenkirchberg http://www.dekanat-leutershausen.de/gemeinden/weissenkirchberg/kirchenmusik/#c1915 Proben donnerstags, 20.00 Uhr 19.30 Uhr im Winter, Evang. Gemeindehaus Weißenkirchberg Chorleiterin: Anja Inhuber Tel. 0 98 68 / 57 29 2026-09-30 17:24:22 Herzliche Einladung zum http://www.dekanat-leutershausen.de/gemeinden/buch-gastenfelden-hagenau/aktuelles/#c14946 2026-09-25 08:51:22 Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten in Colmberg und Auerbach http://www.dekanat-leutershausen.de/gemeinden/colmberg-auerbach/aktuelles/#c14120 2026-08-28 19:24:52 Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Evang.-Luth. Kirchenstiftung Colmberg http://www.dekanat-leutershausen.de/colmberg0/friedhofs-grabmal-und-bepflanzungsordnung-der-evangelisch-lutherischen-kirchenstiftung-colmberg/gebuehrenordnung/#c15067 1 Für die Inanspruchnahme der Bestattungsanstalt des Friedhofsträgers werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben. 2 Die Gebühren sind im Voraus zu entrichten. Die Gebührenschuld entsteht, sobald eine Leistung beantragt wird. 3 1 Gebührenpflichtig ist, a wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist, b wer den Antrag auf Benutzung der Bestattungseinrichtung gestellt hat, c wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt, d wer den Auftrag zu einer Leistung erteilt hat. 2 Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. 3 Zur Zahlung der Grabnutzungsgebühren ist der oder die Grabnutzungsberechtigte verpflichtet. 4 Gebühren für die Grabstätten 1 Wahlgrabstätten für Erdbestattungen Nutzungszeit 30 Jahre a Einzelgräber: 340,- plus 130,- für vorhandenes Fundament b Doppelgräber: 680,- plus 260,- für vorhandenes Fundament c Einzelgräber Kinder bis zu 5 Jahren Nutzungszeit 20 Jahre 200,- plus 130,- für vorhandenes Fundament 2 Wahlgrabstätten für Urnenbeisetzungen Ruhezeit 20 Jahre 200,- 3 Rasenerdgräber Einzelgräber a für Personen über 5 Jahre Ruhezeit 30 Jahre: 340,- b für Personen bis zu 5 Jahren Ruhezeit 20 Jahre 200,- 4 Urnenrasengräber im Urnenfeld Ruhezeit 20 Jahre 300,- 5 Baumgrabstätten Ruhezeit 20 Jahre 300,- 6 Zusätzliche Beisetzung einer Urne in einem belegten Wahlerdgrab pro Urne zusätzlich anteilige Verlängerung der jeweiligen Grabnutzungsgebühr 100,- 5 Gebühren für die Verlängerung der Nutzungszei 1 bei Wahlgräbern pro Jahr a Einzelgrab: 11,50 b Doppelgrab: 23,00 c Einzelgrab Kinder 11,50 2 bei Urnenwahlgräbern pro Jahr: 11,50 3 bei Rasenerdgräbern Einzelgräber pro Jahr 11,50 4 bei Urnenrasengräbern im Urnenfeld 15,00 5 bei Baumgrabstätten 15,00 6 Weitere Gebühre 1 Verwaltungsgebühr Pfarramt: 30,00 2 Mesnerin: 40,00 3 Organistin: 40,00 4 Kreuzträger: 6,00 5 Heizungszuschlag für die Kirche Oktober bis April: 25,00 6 Gebühr für die Benutzung u. Reinigung des Leichenhauses 55,00 7 Gebühr für die Nutzung des Kühlgerätes pro Tag 20,00 7 Gebühren für Bestattungsarbeiten I Grabmacherarbeite Erstellen und Schließen eines Grabes für 1. Einfachtiefes Grab: 535,50 2. Doppeltiefes Grab: 654,50 3. Urnengrab: 119,00 4. Kindergrab bis 7 Jahre: 452,20 5. Grabstätte für Totgeburt: 119,00 II Ausgrabung, Wiederbeisetzung, Umbettung, Überführung 1. Ausgrabung und Wiederbeisetzung von Leichen und Gebeinen pro Stunde: 57,00 Ausgrabung und Umbettung einschließlich Öffnen und Schließen des Grabes wird im Einzelfall je nach tatsächlich aufzuweisenden Leistungen berechnet. III Zeremoniendienste 1. Überführung der Leiche von der Friedhofshalle zum Grab durch Sargträger: 150,00 2. Verbringen von Blumen und Kränzen von der Friedhofshalle zum Grab: 59,90 3. Lautsprecher- und / oder Musikanlage: 30,00 9 Die Gebührenordnung tritt nach ihrer aufsichtlichen Genehmigung mit ihrer Bekanntmachung in Kraft Beschlussfassung durch den Evang.-Luth. Kirchenvorstand Colmberg, den 16.04.2026. Die Friedhofsordnung, die Grabmal- und Bepflanzungsordnung sowie die Gebührenordnung wurden am 16.04.2026 durch den Kirchenvorstand Colmberg beschlossen und sind rechtskräftig ab dem 09.06.2026. Gezeichnet der Evang-Luth. Kirchenvorstand Colmberg Hans Stiegler, Dekan i.R. Lore Hornung Martina Kladny Friedrich Müller Norman Schleier Kathrin Stäck Carmen Schühlein Jonas Wallner 2026-08-28 17:32:46 Grabmal- und Bepflanzungsordnungfür den Friedhof derEvang.-Luth. Kirchenstiftung Colmberg http://www.dekanat-leutershausen.de/colmberg0/friedhofs-grabmal-und-bepflanzungsordnung-der-evangelisch-lutherischen-kirchenstiftung-colmberg/grabmal-und-bepflanzungsordnung/#c15064 1. Grabmale Alle Grabstätten unterliegen den allgemeinen Gestaltungsvorschriften. Auch bei bereits vorhandenen Grabstätten sind bei Wiederbelegung die neuen Grabmaße zu übernehmen. Neue Grabstätten unterliegen folgenden Bestimmungen: Das Grabmal ist handwerklich zu gestalten und soll sich harmonisch in das Gesamtbild des Friedhofs einordnen. Es muss den Größenverhältnissen der Grabstätte entsprechen und sich der Umgebung anpassen. 1 Material: 1. Gestein aus heimischem Bereich ist zu bevorzugen 2. geschmiedetes Eisen, Bronze, Edelstahl in Verbindung mit Naturstein 3. Hartholz, auch in Verbindung mit Metallen oder Naturstein 4. grellweiße und tiefschwarze Werkstoffe in spiegelnd polierter Bearbeitung sollen vermieden werden. 2 Gestaltung und Bearbeitung 1. Die Inschrift soll das Andenken an den Verstorbenen würdig bewahren. 2. Grabumrandungen falls auf dem jeweiligen Grabfeld erlaubt sind aus Naturstein herzustellen Ausnahme: Grabfeld mit Metalleinfassungen siehe Plan. Sie sind in Material und Farbe harmonisch auf den Grabstein abzustimmen. 3. Die Gestaltung des Grabes soll der Würde des Ortes entsprechen. 4. Nicht zugelassen sind nicht der Würde des Ortes entsprechende Bilder und Inschriften, sowie alles, was in Widerspruch zu christlichen Anschauungen steht. 3 Größe Grabsteine 1. Maximale Höhe der Grabsteine, gemessen ab Oberkante Friedhofsgelände: - Einzel- und Doppelgräber: 1,50 m - Kindergräber: 0,90 m - Urnengräber: 0,80 m 2. Aus Gründen der Standsicherheit von Grabmalen beträgt die erforderliche Mindeststärke bei Grabmalen ab 0,4 m bis 1,0 m Höhe 0,14 m, ab 1,0 m bis 1,5 m Höhe 0,16 m und ab 1,50 m Höhe 0,18 m. Grabmale, die die geforderte Mindest- stärke unterschreiten werden, vom Friedhofsträger aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Kosten des Nutzungs- berechtigten wieder entfernt. Einfassungen 3. Maße der Einfassungen: Einzelgrab: 2,10 m x 0,90 m Doppelgrab: 2,10 m x 1,80 m Kindergrab: 1,20 m x 0,60 m Urnengrab: 0,80 m x 0,80 m 4. Jedes Grabmal muss entsprechend seiner Größe dauerhaft gegründet und in seinen Einzelteilen durch eine aus- reichende Zahl Dübel und Anker von genügender Länge miteinander verbunden sein. 5. Alle Grabmale über 1,00 m Höhe erhalten aus Sicherheits- gründen zweckmäßig Untermauerungen bis auf Frosttiefe 1,00 m, größere Grabmale bis auf Grabsohlentiefe, während bei Grabsteinen unter 1,00 m eine Fundament- platte genügt. 6. Die Fundamente müssen aus gutem Material hergestellt werden. Dem Mörtel ist Zement beizumischen. Verboten ist die Herstellung der Fundamente aus alten schlechten Grabsteinen. 7. Bei Errichtung und Versetzen von Grabmälern sind die anerkannten Regeln der Technik anzuwenden, wie sie insbesondere in der Richtlinie des Bundesinnungs- verbandes des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerkes in der jeweils geltenden Fassung niedergelegt sind. 8. Nicht handwerksgerecht ausgeführte Untermauerungen müssen auf Weisung der Friedhofsverwaltung entfernt und fachgerecht erneuert werden. 4 Genehmigung der Grabmale Jede Aufstellung eines neuen und die Wiederaufstellung eines veränderten Grabmales bedarf der Genehmigung des Pfarramtes. Der Antrag auf Genehmigung eines neuen Grabes muss enthalten: Name und Anschrift des Auftraggebers Name des/der Bestatteten Grundriss, Vorder- und Seitenansicht mit Bemessung der Grabmale und der Grabeinfassung Beschreibung des Werkstoffes und seiner Oberflächenbearbeitung Anordnung und Art von Schrift und Bild Auf Verlangen des Pfarramtes sind Zeichnungen von Einzelheiten des Grabmals, bei Bildhauerarbeiten auch Modelle und Werkstoffproben vorzulegen. Wird die erteilte Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmals innerhalb von 2 Jahren nicht in Anspruch genommen, so erlischt sie. Es ist verboten, ein nicht genehmigtes Grabmal zu errichten. Wird ein Grabmal ohne Genehmigung errichtet oder entspricht es nicht dem genehmigten Entwurf, so kann es auf Kosten des Nutzungsberechtigten von der Kirchengemeinde entfernt werden und dem aufstellenden Betrieb kann Friedhofsverbot erteilt werden. Bei der Wiederaufstellung eines Grabmales genügt eine einfache Skizze mit Angabe der Veränderungen. 5 Haftung 1. Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich dafür ist die nutzungsberechtigte Person. 2. Die Grabinhaber haften für die Dauer der Laufzeit ihrer Grabstätten für Schäden und Unfälle, die von ihrer Grabstätte ausgehen. 3. Mängel bezüglich der Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen davon, hat die nutzungsberechtigte Person unverzüglich durch zugelassenes Fachpersonal beseitigen zu lassen. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung haftet die nutzungsberechtigte Person für den Schaden. Wenn keine unmittelbare Gefahr besteht, erhält die nutzungsberechtigte Person eine Aufforderung zur Befestigung oder Beseitigung. Ist die nutzungsberechtigte Person nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so ist die erforderliche Instandsetzung durch einen einmonatigen Hinweis auf der Grabstätte und durch öffentliche Bekanntmachung anzuzeigen. Kommt die nutzungsberechtigte Person der Aufforderung zur Befestigung oder Beseitigung nicht nach, kann der Friedhofsträger nach Fristsetzung und Androhung der Ersatzvornahme am Grabmal oder an den sonstigen baulichen Anlagen Sicherungsmaßnahmen auf Kosten der nutzungsberechtigten Person vornehmen lassen. 4. Bei unmittelbarer Gefahr ist der Friedhofsträger berechtigt, ohne vorherige Aufforderung an die nutzungsberechtigte Person das Grabmal auf deren Kosten umzulegen oder andere geeignete Maßnahmen durchzuführen. Die nutzungsberechtigte Person erhält danach eine schriftliche Aufforderung, die Grabstätte oder das Grab-mal wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Geschieht dies nicht, so kann der Friedhofsträger nach Fristsetzung und Androhung der Ersatzvornahme die notwendigen Arbeiten durchführen oder das Grabmal entfernen lassen. Die entstehenden Kosten hat die nutzungsberechtigte Person zu tragen. Der Friedhofs-träger ist nicht verpflichtet, das Grabmal oder Teile des Grabmales aufzubewahren. siehe 7. Standfestigkeitsprüfung 6 Standfestigkeitsprüfung 1. Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde lässt die Grabmale durch eine Fachfirma regelmäßig auf deren Standfestigkeit und Sicherheit prüfen. 2. Bei Feststellung von Mängeln wird entsprechend 5, Abs. 3 und 4, verfahren. 7 Abbau der Grabmale/Auflösung des Grabes 1. Grabmale und Einfassungen dürfen vor Ablauf der Ruhe- bzw. Nutzungszeit der Grabstätte nicht ohne Genehmigung der Friedhofsverwaltung verändert oder entfernt werden. Dies gilt auch für Firmen, die sich das Eigentum an dem Grabmal vorbehalten haben. 2. Nach Ablauf der Ruhezeit, bzw. Nutzungszeit ist das Auflösen eines Grabes dem Pfarramt, bzw. dem Friedhofsausschuss mitzuteilen. 3. Grabmal und sonstige bauliche Anlagen sind zu entfernen. Die Grabfläche ist einzuebnen und einzusäen, überschüssige Erde ist zu entfernen. 4. Nach Abschluss aller Maßnahmen findet eine Ortsbegehung und Abnahme durch den Friedhofsausschuss statt. Festgestellte Mängel sind vom Nutzungsberechtigten zu beheben oder werden ggf. nach 3 Monaten nach Aufforderung auf dessen Kosten durch Fachfirmen durchgeführt. 2. Bepflanzung und Pflege der Gräber 8 Anlage und Pflege 1. Die Grabstätten sind jahreszeitlich bedingt gärtnerisch anzulegen. 2. Die Grabstätte muss während der Nutzungs- bzw. Ruhezeit gepflegt werden. Ausnahme: eingesäte Gräber mit Metallrahmen im hinteren Bereich des Friedhofs. 3. Es ist verboten, bei Anlage eines Grabes die Umgebung des Grabes zu verändern, angrenzende Pflanzen zu entfernen, zusätzliche Pflanzungen außerhalb des Grabes vorzunehmen oder das Grab zu pflastern oder Platten zu legen. 4. Kommt die nutzungsberechtigte Person ihrer Verpflichtung nicht nach, kann der Kirchenvorstand geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Grabpflege treffen: Zunächst ist der Nutzungsberechtigte schriftlich aufzufordern, die Grabstätte innerhalb von 6 Wochen in Ordnung zu bringen. Kommt der Nutzungsberechtigte dieser Aufforderung nicht nach, kann der Friedhofsträger nach nochmaliger erfolgloser Fristsetzung von 4 Wochen und Hinweis auf die Rechtsfolgen in zweierlei Weise verfahren: a Die Grabstätte kann von der Friedhofsverwaltung eingeebnet und eingesät werden. b Die Grabstätte wird auf Kosten des Nutzungsberechtigten grabpflegerisch hergerichtet. Bei Androhung der Ersatzvornahme werden die voraussichtlichen Kosten dieser Maßnahme dem Nutzungsberechtigten mitgeteilt. 9 Bepflanzung 1. Die Gräber sind mit einheimischen Gewächsen zu bepflanzen. 2. Pflanzen, die das Grabmal überragen, bzw. über die Einfassung hinausgehen, sind zu vermeiden. 3. Das Pfarramt ist berechtigt, unzulässige Anpflanzungen ohne Ersatzpflicht auf Kosten der Grabnutzungsberechtigten zu entfernen. 4. Verwelkte Blumen sind zu entfernen. 5. Unwürdige Gefäße Konservendosen, etc. dürfen nicht als Vasen verwendet werden. 6. Auf künstliche Kränze und Blumen soll verzichtet werden. 10 Begrünung zwischen den Gräbern 1. Die Begrünung zwischen den Gräbern darf nicht entfernt werden. Platten oder Kieselsteine auf den Wegen sind nicht erlaubt. 2. Die Gräberkanten sind vom Nutzungsberechtigten oder einem von ihm Beauftragten in einem gepflegten Zustand zu halten. 11 Abfälle des Friedhofs 1. Auf dem Friedhofsgelände ist ein Lagerplatz für Grüngut vorhanden. 2. Alle anderen Abfälle in größeren Mengen sind zu sortieren und über den Hausmüll, bzw. über den Wertstoffhof zu entsorgen. Der Friedhofsträger hält in ausreichender Anzahl Abfallbehälter zur Entsorgung von kleineren Mengen Müll auf dem Friedhof vor. 2026-08-28 16:29:15 Friedhofsordnung der Evang.-Luth. Kirchenstiftung Colmberg http://www.dekanat-leutershausen.de/colmberg0/friedhofs-grabmal-und-bepflanzungsordnung-der-evangelisch-lutherischen-kirchenstiftung-colmberg/#c15060 Der Friedhof ist die Stätte, auf der die toten Leiber menschlicher Personen bestattet werden. Er ist mit seinen Grabmalen ein sichtbares Zeichen der Vergänglichkeit des Menschen. Er ist aber auch der Ort, an dem die Kirche das Evangelium verkündet, dass der Herr Jesus Christus dem Tod die Macht genommen hat und denen, die an ihn glauben, das ewige Leben geben wird. Der Friedhof soll Begegnungsstätte und ein würdiger Ort zur Trauer sein. Aus dieser Erkenntnis und in diesem Bewußtsein erhält Arbeiten und Gestalten auf dem Friedhof der christlichen Gemeinde Form und Inhalt. I. Allgemeine Bestimmungen 1 Bezeichnung und Zweck des Friedhofs Der Friedhof in Colmberg steht im Eigentum der Evang.-Luth. Kirchenstiftung Colmberg. Der Friedhof ist eine gemeindliche Einrichtung und dient der Bestattung aller Personen, die im Bereich der Kirchengemeinde Colmberg ihren Wohnsitz oder Aufenthalt hatten. Auswärtige können Grab- und Bestattungsrechte nur mit Genehmigung des Kirchenvorstandes erwerben. 2 Verwaltung des Friedhofes Die Verwaltung und Aufsicht über den Friedhof führt der Kirchenvorstand, vertreten durch den zuständigen Ortspfarrer. Er kann die laufenden Verwaltungsgeschäfte einem Friedhofsausschuss übertragen. Dieser hat in diesem Rahmen beschließende Funktion Im Zusammenhang mit allen Tätigkeiten der Friedhofsverwaltung dürfen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt werden. Eine Datenübermittlung an sonstige Stellen und Personen ist zulässig, wenn a es zur Erfüllung des Friedhofszweckes erforderlich ist, b die Datenempfänger der Stellen oder Personen ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der zu vermittelnden Daten glaubhaft darlegen und die betroffenen Personen kein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlungen haben. 3 Benutzungszwang Folgende Leistungen des Friedhofsträgers sind für alle Nutzungsberechtigten in Anspruch zu nehmen vertragliche Vereinbarung mit dem Totengräber: a bei Erdbestattungen die Durchführung der Bestattung, wozu insbesondere das Öffnen und Schließen des Grabes gehört und b bei Feuerbestattungen die Aschenbeisetzung. II. Ordnungsvorschriften 4 Ordnung auf dem Friedhof Der Friedhof ist bei Tageslicht für den Besuch geöffnet. Die Besucher haben sich ruhig und der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Kinder unter zehn Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung eines Erwachsenen betreten. Hunde sind an der Leine zu führen, Hundekot ist zu beseitigen. Nicht gestattet ist insbesondere: fremde Grabstätten und Friedhofsanlagen zu beschädigen oder zu verunreinigen. Gegenstände von fremden Gräbern und Anlagen wegzunehmen. Abfall außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze abzulegen. der Aufenthalt unbeteiligter Zuschauer bei Beerdigungen. das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art, soweit nicht eine besondere Genehmigung erteilt ist. Rauchen auf dem Friedhof. das Verkaufen von Waren aller Art, sowie das Anbieten gewerblicher Dienste. Verursachen von Lärm, Stören von Trauerfeierlichkeiten, ungebührliches Benehmen. 5 Veranstaltung von Trauerfeiern Bei Evang.-Luth. kirchlichen Begräbnisgottesdiensten bzw. Urnenbeisetzungen, sind Ansprachen auf dem Friedhof, die nicht Bestandteil der kirchlichen Handlungen sind, erst nach Beendigung der kirchlichen Bestattungsritus zulässig. Die Beisetzung von Christen anderen Bekenntnisses bzw. Andersgläubiger ist unter den für sie üblichen Formen gestattet, ggf. nach Absprache mit dem Orts-Pfarrer. Trauerfeiern ohne Mitwirkung eines Pfarrers/einer Pfarrerin müssen der Würde des Ortes entsprechen und dürfen das christliche Empfinden nicht verletzen. Sie dürfen keine Ausführungen enthalten, die als Angriff auf die Kirche, ihre Lehre oder ihre gottesdienstlichen Gebräuche empfunden werden. Der Verlauf von Trauerfeiern Angehöriger privater Religionsgemeinschaften, Weltanschauungsgemeinschaften sowie von aus der Kirche ausgetretenen Personen ist dem Pfarramt mitzuteilen und genehmigen zu lassen. Sofern kein ordinierter christlicher Geistlicher Pfarrer, Prediger, Diakon, röm.-kath. Gemeindereferent die Trauerfeier gestaltet, werden die Glocken nicht geläutet und die Benutzung der Kirche wird nicht gestattet. 6 Gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof Tätig werden können nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind und die Friedhofsordnung anerkennen. Bildhauer und Bildhauerinnen, Steinmetze und Steinmetzinnen, Gärtner und Gärtnerinnen und deren fachliche Vertreter sollen darüberhinaus die Meisterprüfung in ihrem Beruf abgelegt oder eine anderweitig gleichwertige fachliche Qualifikation erworben haben. Bildhauer und Bildhauerinnen, Steinmetze und Steinmetzinnen sollen entsprechend ihrem Berufsbild in die Handwerksrolle eingetragen sein. Bestatter müssen als Gewerbetreibende zugelassen sein und sollten eine berufsspezifische Fachprüfung abgelegt haben. Der Friedhofsträger kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen, soweit ihm keine gesetzlichen Regelungen oder Verordnungen entgegenstehen. Die Ausführung gewerblicher Arbeiten ist jeweils vorher dem Pfarramt oder dem Friedhofsausschuss anzuzeigen. Der Friedhofsträger kann Gewerbetreibenden, die wiederholt oder schwerwiegend gegen die Vorschriften der Friedhofsverwaltung verstoßen, auf Zeit oder Dauer nach vorheriger zweimaliger schriftlicher Abmahnung die Tätigkeit auf dem Friedhof durch schriftlichen Bescheid verbieten. Mit Grabmalen und Grabbepflanzungen darf nicht geworben werden. Grabmale dürfen daher nicht mit Firmenaufschriften versehen werden. Eingehauene, nicht farbige Firmennamen bis zu einer Größe von 3 cm sind jedoch an der Seite oder Rückseite unten zulässig. Steckschilder zur Grabkennzeichnung für die Grabpflege mit voller Firmenaufschrift der Friedhofsgärtner sind nicht zulässig. Gewerbetreibende haften für alle Schäden, die sie oder ihre Mitarbeiter im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem Friedhof verursachen. Bei Beendigung der Arbeiten ist der Arbeitsplatz wieder in einen ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen über die Dauer der Ausführung des jeweiligen Auftrags hinaus nicht auf dem Friedhof gelagert werden. Die Gewerbetreibenden sind verpflichtet, die bei ihren Arbeiten anfallenden Abfälle vom Friedhof zu entfernen. Den Anordnungen der mit der Aufsicht betrauten Personen ist Folge zu leisten. An Sonn- und Feiertagen sind gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof untersagt. III. Bestattungsvorschriften 7 Anmeldung der Beerdigung Jede Beerdigung ist umgehend, spätestens aber 48 Stunden nach dem Todesfall beim Pfarramt unter Vorlage der Bescheinigungen des Standesamtes über die Beurkundung des Todesfalles, des Bestattungserlaubnisscheines der Ordnungsbehörde oder der Einäscherungsurkunde anzumelden. Bei einem nichtnatürlichen Sterbefall ist die Freigabe durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft zu erbringen. Danach wird der Zeitpunkt der Beerdigung vom zuständigen Pfarrer in Absprache mit den Hinterbliebenen festgesetzt Die Bestattung kann frühestens zwei Arbeitstage nach der Anmeldung erfolgen. Eine Terminabsprache mit dem Totengräber hat rechtzeitig zu erfolgen. 8 Zuweisung der Grabstätten Grabstätten werden vom Pfarramt in Absprache mit dem Friedhofsausschuss in der Regel nur bei einem Todesfall zugewiesen. Über Ausnahmen entscheidet der Kirchenvorstand. siehe 12: Belegung der Gräber 9 Ausheben und Schließen eines Grabes Ein Grab darf nur durch den Totengräber ausgehoben und geschlossen werden. Müssen aus triftigen Gründen andere Personen damit beauftragt werden, ist dies mit dem Totengräber und dem Kirchenvorstand vorher abzusprechen. Die beim Ausheben eines Grabes aufgefundenen Reste einer früheren Bestattung werden vom Erdaushub abgesondert und direkt vor dem Einbringen des Erdaushubs wieder im gleichen Grab beigesetzt. 2026-08-04 19:39:33 Friedhofsordnungen für Buch am Wald und Gastenfelden http://www.dekanat-leutershausen.de/gemeinden/buch-gastenfelden-hagenau/friedhofsordnung/#c15043 Die Neufassungen der Friedhofsordnungen inkl. Gebührenordnung für die Friedhöfe unserer Pfarrei in Buch am Wald und Gastenfelden treten nach kirchenaufsichtlicher Genehmigung mit Wirkung zum 4. August 2026 in Kraft. 2026-08-04 16:35:18 Krabbelgruppe Spatzentreff http://www.dekanat-leutershausen.de/gemeinden/colmberg-auerbach/aktuelles/#c6044 Dienstag 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr mit Kleinkindern bis zum 3. Lebensjahr im Gemeindehaus Colmberg. 2026-08-04 16:25:15 Liebe Gemeindeglieder, http://www.dekanat-leutershausen.de/gemeinden/colmberg-auerbach/aktuelles/#c15052 im letzten Jahr konnte die umfangreiche Sanierung der Wege im Friedhof durchgeführt werden. Wir danken Ihnen an dieser Stelle für Ihre Rücksichtnahme und Ihr Verständnis während der Bauphase. Die Kosten beliefen sich insgesamt auf knapp 105.000,- Euro. Rund die Hälfte konnte aus der vorhandenen Rücklage bezahlt werden. Zur Deckung des restlichen Finanzbedarfs soll auch in den nächsten Jahren Ihr Kirchgeld verwendet werden. Manche von Ihnen haben sich sicher schon gefragt, wozu die Bäume im hinteren Bereich des Friedhofes gepflanzt wurden. Neben der dringend notwendigen Wegesanierung war es dem Kirchenvorstand wichtig, eine Möglichkeit der pflegeleichten Urnenbestattung zu schaffen. Die neuen Urnenrasengräber werden um die Linde herum als Einzelgrabstätten in Reihe vergeben. Jede Grabstätte wird dabei durch drei Granitsteine voneinander abgegrenzt und durch ein Edelstahlschild gekennzeichnet. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre, wie Sie es bereits von den klassischen Urnengrabstätten kennen. Die Rasenflächen werden vom Träger gepflegt, es ist keine individuelle Grabgestaltung möglich. Die Anordnung der Ruhestätten können Sie sich so vorstellen: 2026-07-29 13:19:32 Gottesdienste für und mit Kindern http://www.dekanat-leutershausen.de/gemeinden/oberdachstetten/aktuelles/#c15051 2026-07-18 18:38:55 Zwischen ANPFIFF und ABPFIFF http://www.dekanat-leutershausen.de/andacht/#c15048 Dekan i.R. Hans Stiegler 2026-07-13 15:01:57 Kontakt http://www.dekanat-leutershausen.de/gemeinden/oberdachstetten/kontakt/#c14814 Pfarrerin Elisabeth Feldhäuser Tel: 09845 272 Mail: elisabeth.feldhaeuserelkb.de Freier Tag i.d.R. montags 2026-06-10 11:43:08 Herzliche Einladung zum Kinderchor http://www.dekanat-leutershausen.de/gemeinden/oberdachstetten/aktuelles/#c14959 2026-06-10 09:23:40 Die nächsten Termine in der Pfarrei Oberdachstetten http://www.dekanat-leutershausen.de/gemeinden/oberdachstetten/aktuelles/#c15039 2026-06-10 09:22:20 Aktuelle Veranstaltungen http://www.dekanat-leutershausen.de/gemeinden/oberdachstetten/aktuelles/#c14851 2026-06-10 09:13:23 Kalender der Pfarrei Oberdachstetten http://www.dekanat-leutershausen.de/gemeinden/oberdachstetten/aktuelles/terminkalender/#c15038 2026-06-06 21:03:44 Unser Vater http://www.dekanat-leutershausen.de/andacht/#c15035 Vikarin Lara Ebert 2026-06-01 10:02:42 GA 150 http://www.dekanat-leutershausen.de/gemeinden/leutershausen-jochsberg/leutershausen/gemeinde/gemeindebrief/#c15030 2026-06-01 10:01:04 GA 150 http://www.dekanat-leutershausen.de/gemeinden/leutershausen-jochsberg/leutershausen/berichte/#c15029 2026-05-26 19:26:33 Das schlechte Eck wird wieder gut http://www.dekanat-leutershausen.de/bautagebuch-st-mauritius-jochsberg/das-schlechte-eck-wird-wieder-gut/#c15025 Mit einem durchgefaulten Sparren und Feuchtigkeitsschäden im Chorraum der Kirche ging die abenteuerliche Reise der Kirchensanierung im Dezember 2020 los. Nachdem damals sofort eine Notsicherung eingebaut wurde und der Dachstuhl nicht mehr vom Einsturz bedroht war, machen sich die Zimmerer nun an die endgültige Beseitigung dieses schlechten Ecks. Die faulen Sparren und Gesimsbalken werden ausgetauscht und der Dachstuhl professionell abgedichtet, damit solche Schäden künftig nicht mehr passieren. Leider wurde bei den Sanierungen der Vorjahrzehnte keinerlei Feuchtigkeitsschutz eingebaut, was sich nun bitter rächte. Der erste Bauabschnitt des Dachstuhls im Kirchenschiff ist bereits fix und fertig saniert und wieder gedeckt. Nach Ostern wird auch der Chorraum zügig fertiggestellt sein. Die Zimmerer biegen damit auf die Zielgerade ihrer Baustelle ein. 2026-05-26 19:25:27 Wieder wie neu ... http://www.dekanat-leutershausen.de/bautagebuch-st-mauritius-jochsberg/wieder-wie-neu/#c15028 .. glänzt das rote BIberschwanzdach des Jochsberger Kirchenschiffs. Die Ziegel des Langhauses waren in einem so guten Zustand, dass sie größtenteils wieder mit eingedeckt wurden. Was wirtschaftlich sinnvoll und nachhaltig ist, war optisch natürlich nicht die schönste Lösung. Deshalb haben sich die Kirchenvorstände und engagierte Gemeindeglieder ehrenamtlich engagiert und das Kirchendach schonend gesäubert. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: das Dach strahlt nun wie neu, einer frisch sanierten Kirche angemessen. Die Zimmerer sind damit mit den Arbeiten am Dachstuhl fertig und abgerückt. Voraussichtlich Ende Mai werden sie aber nochmal zurückkommen und die neuen Schallläden am Kirchturm einbauen. Diese sind bereits in der Werkstatt vorgefertigt und warten noch auf den richtigen Anstrich. Währenddessen laufen die Arbeiten der Schreinerei zur Fenstersanierung weiter. Der Turm ist bereits abgeschlossen, derzeit werden Schritt für Schritt die Fenster im Kirchenschiff restauriert. Die Fassadenmaler werden auch im Mai noch erwartet. 2026-05-26 19:18:41 Mond und Stern glänzen wieder http://www.dekanat-leutershausen.de/bautagebuch-st-mauritius-jochsberg/mond-und-stern-glaenzen-wieder/#c15026 Die Jochsberger St. Mauritius-Kirche hat ihre Turmbekrönung wieder. Ein halbes Jahr lang war das Kreuz samt Kugel und Zierrat in einer Ansbacher Spenglerwerkstatt eingelagert und wurde umfassend renoviert, während die Zimmerer den maroden Dachstuhl des Kirchturms grundlegend sanierten. Am 20. April 2026 war es dann so weit: die Turmbekrönung mit Kugel, Kreuz und Wetterhahn wurde von einem Kran wieder auf die Kirchturmspitze gehievt. Das Mondgesicht und der Stern, die den Querbalken des Kreuzes abschließen, leuchten nun frisch vergoldet über dem Altmühltal. In die ebenfalls neu vergoldete Kugel unter dem Kreuz wurde eine Zeitkapsel eingelassen, die neben Dokumenten und Zeitungen aus dem Jahr 2026 auch über 30 Briefe an die Zukunft von Jochsberger Kindern enthält. Mond und Sterne am Kreuz symbolisieren gemeinsam mit der Kugel als Sonnensymbol die Herrschaft von Jesus Christus über den gesamten Kosmos. Die Außensanierung der Kirche St. Mauritius geht damit in die letzte Phase. Die Arbeiten am Dachstuhl werden in Kürze abgeschlossen sein. Bereits an der Arbeit sind die Schreiner bei der Fenster- und Türsanierung. Mitte Mai sollen auch die Maler für die Fassadensanierung eintreffen. Der Dachstuhl des Kirchturms ist fertig saniert und wird sich im Lauf des Mais wieder aus dem Gerüst herausschälen. 2026-05-26 19:03:36 Briefe an die Zukunft http://www.dekanat-leutershausen.de/bautagebuch-st-mauritius-jochsberg/briefe-an-die-zukunft/#c15024 Am 1. Oktober 2025 wurde die Zeitkapsel aus dem Jahr 1968 geöffnet, die sich in der Turmbekrönung befand. Der Jochsberger Gemeinde kam nun die seltene Ehre zuteil, die neue Zeitkapsel zu befüllen. Der Inhalt soll unsere Zeit im Jahr 2026 beschreiben. Neben den Erwachsenen haben auch die Kinder des Dorfes im Kindergottesdienst über 30 Briefe an die Zukunft formuliert. Am Palmsonntag wurde alles im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes in die Zeitkapsel gegeben. Der KV-Vorsitzende Matthias Klein hat die Kapsel dann verschlossen. Pfarrerin Eva Forssman, die extra zu diesem Anlass nach Jochsberg zurückgekehrt war, segnete die Kapsel im Anschluss. Die Kapsel wurde im Anschluss bei der Spenglerei Frieß in Ansbach zugelötet und in die Turmbekrönung gegeben, die nach Ostern auf den Kirchturm zurückkehren wird. 2026-05-12 08:19:23 Friedhofsordnung Obersulzbach 2026 http://www.dekanat-leutershausen.de/gemeinden/oberdachstetten/obersulzbach/#c15022 2026-05-12 08:10:18 Friedhofsgebührenordnung 2026 http://www.dekanat-leutershausen.de/gemeinden/oberdachstetten/oberdachstetten/gemeindeleben/#c15019 2026-04-20 09:04:57 Anmeldung zur Konfirmation http://www.dekanat-leutershausen.de/gemeinden/leutershausen-jochsberg/leutershausen/anmeldung-zur-konfirmation/#c13275 In der Kirchengemeinde Leutershausen findet die Vorbereitung in den zwei Jahren vor der Konfirmation statt:Im ersten Jahr als Präparandenkurs statt, im zweiten Jahr als Konfirmandenkurs. Wie alt muss mein Kind sein, um... Zur Vorbereitung auf die Konfirmation werden Jugendliche im Alter zwischen 12 und 14 Jahren eingeladen.Das heißt, dass der oderdie Jugendliche bei der Konfirmation etwa 14 Jahre alt sein sollte. Dies ist auch das gültige Alter der Religionsmündigkeit. Anmeldung bitte über folgenden Link: Anmeldung zum Konfirmandenunterricht Formular ausfüllen 2026-03-28 05:13:33 Kirchengemeinde Auerbach http://www.dekanat-leutershausen.de/gemeinden/colmberg-auerbach/auerbach/#c3101 Zur Kirchengemeinde Auerbach gehören die Ortschaften Auerbach, Meuchlein und Oberramstadt. Mit etwa 230 Gemeindemitgliedern ist sie Teil derPfarrei Colmberg. 2026-03-24 20:15:52 Kontaktmöglichkeiten http://www.dekanat-leutershausen.de/gemeinden/buch-gastenfelden-hagenau/schutzkonzept/#c15005 Meldestelle der ELKB Aktiv gegen Missbrauch: Verein Raureif Ansbach: https://aktiv-gegen-missbrauch-elkb.de/meldestelle/ https://rauhreif-ansbach.de/ 2026-03-24 19:44:46 Regelmäßig stattfindende Veranstaltungen http://www.dekanat-leutershausen.de/gemeinden/buch-gastenfelden-hagenau/gottesdienste/#c15009 Kirchenchor- montags, 20.00 bis 21.30 Uhr im Gemeindehaus Buch am Wald Posaunenchor -donnerstags, 20 Uhr im alten Schulhaus in Gastenfelden Frauenkreis Frauen mittendrin -monatlich, nach Absprache GenerationPlus - monatlich, nach Absprache Evangelische Landjugend- mittwochs, 20.00 Uhr im Landjugendraum in Schönbronn Spiele-Treff- monatlich, i.d.R am 2. Dienstag im Monat um 14 Uhr im Gemeindehaus 2026-03-24 19:40:43 Kalender Pfarrei Buch am Wald http://www.dekanat-leutershausen.de/gemeinden/buch-gastenfelden-hagenau/gottesdienste/#c12470 2026-03-16 10:06:38 Kirchenvorstände http://www.dekanat-leutershausen.de/gemeinden/buch-gastenfelden-hagenau/kirchenvorstand/#c14995 Am 1. Dezember 2024 wurden die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher für die Amtszeit 2024 - 2030 eingeführt. Der Kirchenvorstand Buch am Wald setzt sich zusammen aus: Ruth Binder Gisela Kriegbaum Volker Riedel - Vertrauensmann Heike Schindler Edeltraud Schmidt Ute Gundermann Ersatzfrau Der Kirchenvorstand Gastenfelden setzt sich zusammen aus: Norbert Hautum Johannes Lippert Herta Waldmann-Kamm - Vertrauensfrau Cornelia Weber Ersatzfrau Der Kirchenvorstand Hagenau setzt sich zusammen aus: Renate Kecker Walter Neidlein Andrea Rummel - Vertrauensfrau Gerda Brodwolf Ersatzfrau Manuela Schüttler Ersatzfrau In der Regel tagen die Kirchenvorstände aller drei Gemeinden einmal monatlich in einer gemeinsamen Sitzung. 2026-03-16 10:06:38 Aktuelle Kirchenvorstände der Pfarrei Buch am Wald http://www.dekanat-leutershausen.de/gemeinden/buch-gastenfelden-hagenau/kirchenvorstand/#c14996 2026-03-13 07:05:53 Unser Kindergarten http://www.dekanat-leutershausen.de/gemeinden/buch-gastenfelden-hagenau/kindergarten/#c3316 Träger der Einrichtung ist die evang. Kirchengemeinde Buch am Wald, vertreten durch den PfarrerHerr Hogh und den Geschäftsführer Herr Bauer. Die Kindergartenleitung ist seit 01.09.2023 Marion Mlodzik Bei den Farbenriesen Regelbereich arbeiten: In der roten Gruppe Doris Kühn, Erzieherin und Gruppenleitung Manuela Schotterer, Kinderpflegerin Julia Gesell, Kinderpflegerin In der blauen Gruppe: Katrin Zimmermann, Erziehrin und Gruppenleitung Anastasia Wild, Kinderpflegerin Maria Roth Erzieherin Bei den Farbenzwergen Krippe arbeiten: Marion Mlodzik, Kindergartenleitung, Erzieherin undGruppenleitung Nadine Herrscher-Kleinschroth, Erzieherin und Gruppenleitung Katrin Naser, Erzieherin Claudia Reingruber, Kinderpflegerin Paula Mendl, Kinderpflegerin Chrissy Grams, pädagogische Hilfskraft 2026-03-12 17:23:41 Archiv unserer Dekanatsbriefe http://www.dekanat-leutershausen.de/dekanat/dekanatsbrief/#c14982 2026-03-12 09:07:55 GA 149 http://www.dekanat-leutershausen.de/gemeinden/leutershausen-jochsberg/leutershausen/berichte/#c14981 2026-03-12 09:05:59 GA 149 http://www.dekanat-leutershausen.de/gemeinden/leutershausen-jochsberg/leutershausen/gemeinde/gemeindebrief/#c14977 2026-03-12 09:05:59 2026 http://www.dekanat-leutershausen.de/gemeinden/leutershausen-jochsberg/leutershausen/gemeinde/gemeindebrief/#c14980 2026-03-12 09:05:45 2026 http://www.dekanat-leutershausen.de/gemeinden/leutershausen-jochsberg/leutershausen/gemeinde/gemeindebrief/#c14975 2026-03-09 10:21:20 GA 148 http://www.dekanat-leutershausen.de/gemeinden/leutershausen-jochsberg/leutershausen/berichte/#c14974 2026-03-09 08:58:59 Dekanatssynode 2020: Corona und die Landesstellenplanung http://www.dekanat-leutershausen.de/dekanatssynode/#c14394 Bericht des Dekans zum Download: 2026-02-26 19:57:09 Überraschungen im Dachboden http://www.dekanat-leutershausen.de/bautagebuch-st-mauritius-jochsberg/standard-titel/#c14971 Nicht nur viel Schutt und Müll kommt im Dachstuhl des Langhauses ans Tageslicht, sondern auch wahre Schätze. Generationen von Handwerkern haben sich nach getaner Arbeit an der Kirche an den Sparren im Dachstuhl verewigt. Derweil laufen die Reparaturarbeiten am Dachstuhl zügig voran. Auch hier wird wieder eine Feuchtigkeitssperre wie am Kirchturm eingebaut, damit Feuchteschäden künftig nicht mehr auftreten. Der Müll wurde selbstredend entsorgt - der Schutt im Traufbereich war ein wesentlicher Faktor für die Feuchteschäden. Das O und O des Zimmererhandwerks: Holz muss trocken sein und atmen können - dann hält es ewig. 2026-02-26 19:45:56 Neues Jahr, neues Dach http://www.dekanat-leutershausen.de/bautagebuch-st-mauritius-jochsberg/neues-jahr-neues-dach/#c14970 Die Arbeiten am Kirchturm müssen noch pausieren, da sich der Winter in diesem Jahr ausnahmsweise von seiner kalten Seite zeigt. Deshalb haben sich die Zimmerer nach der Weihnachtspausenun das Dach des Kirchenschiffs vorgenommen. Im ersten Bauabschnitt wird der Dachstuhl des Langhauses repariert, bevor es im Anschluss an den Chorraum geht. Die Ziegel aus dem Jahr 1988 befinden sich in einem sehr guten Zustand und werden größtenteils wieder verwendet. Auch sind nur wenige Schäden bisher aufgetaucht. Diese beschränken sich auf neue Lattung und Feuchteschäden im Traufbereich. 2026-02-26 19:29:35 Fast 500 Jahre ... http://www.dekanat-leutershausen.de/bautagebuch-st-mauritius-jochsberg/fast-500-jahre/#c14968 Eine schöne Weihnachtsüberraschung gab es für die Jochsberger Kirchengemeinde, als das Ergebnis der dendrochronologischen Untersuchen des Kirchturm-Dachstuhls gekommen ist. Spezialisten der Uni Bamberg haben fünf Proben aus dem Kirchturm-Gehölz analysiert und mittels Jahresringanalyse bestimmt. Das Ergebnis ist eindeutig: alle Proben lassen sich auf das Jahr 1591 datieren. Die Tannen wurden alle im selben Jahr geschlagen und waren ausgewachsen zwischen 60 und 70 Jahre alt. Das Bauholz für den Kirchturm wurde also vor fast 500 Jahren gepflanzt und hat über 400 Jahre als Dachstuhl durchgehalten. Damit ist auch klar, dass der Kirchturm in seiner heutigen Form erst nach 1590 fertiggestellt wurde. Im selben Jahresraum wurden auch die beiden großen Glocken gestiftet, die bis heute ihren Dienst tun, und auch das Kirchhofportal stammt aus der selben Zeit. Der Untersuchungsbericht kann hier heruntergeladen werden: 2026-02-26 19:22:40 Alter Turm - neuer Glanz http://www.dekanat-leutershausen.de/bautagebuch-st-mauritius-jochsberg/alter-turm-neuer-glanz/#c14965 Kurz vor Weihnachten präsentiert sich der Kirchturm nun neu gedeckt. Die alten Ziegel aus dem Jahr 1968 wurden komplett durch neue ersetzt. Die steile und enge Gestalt des Dachstuhls hatte zur Folge, dass die Dachdecker viel einzuschneiden hatten.Das hat enorm Zeit in Anspruch genommen, aber das Ergebnis kann sich sehen lasen. Die Arbeiten am Turm müssen nun bis zum Frühjahr pausieren, denn die Grate können erst bei frostfreiem Wetter aufgemörtelt werden. Und dann kann zu guter letzt auch die Turmbekrönung wieder aufgesetzt werden.